
PHYSIOTHERAPIE-FAQ
Allgemein
Was ist Physiotherapie?
Physiotherapie, bzw. Krankengymnastik ist eine Behandlung, die unter anderem darauf abzielt, Schmerzen zu lindern, die Beweglichkeit zu verbessern und geschwächte Muskeln zu stärken. Sie wird sowohl zur Behandlung akuter und chronischer Beschwerden sowie präventiv eingesetzt. Die Physiotherapie findet bei zahlreichen Erkrankungen aus nahezu allen medizinischen Fachbereichen ihre Anwendung. Sie legt großen Wert auf die Vermittlung eines physiologischen Bewegungsverhaltens und fördert das gesundheitliche Bewusstsein der Patientinnen und Patienten.
An wen richtet sich unser Angebot?
Angesprochen sind Patientinnen und Patienten mit Beschwerden im Bewegungs- und Funktionsapparat, die in der Regel von ihrem Arzt ein Rezept zur physiotherapeutischen Behandlung ausgestellt bekommen haben.
Die Behandlung wird an die anatomischen und physiologischen Gegebenheiten des Patienten und seiner Beschwerden angepasst und berücksichtigt darüber hinaus die eigenen Ressourcen. Die meisten physiotherapeutischen Maßnahmen gehören zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Behandeln Sie privat und gesetzlich versicherte Patienten?
Ja, wir behandeln sowohl Kassenpatienten als auch Privatpatienten.
Kann ich Zusatzleistungen buchen?
In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit, die Behandlung ohne Rezept – nach der Vorgabe Ihres Arztes – weiterzuführen, um den Behandlungserfolg noch weiter zu verbessern.
Auch wenn Sie persönlich etwas für Ihre Gesundheit tun möchten, können Sie gerne in unserer Praxis an einer Präventionsgymnastik teilnehmen.
Gerne beraten wir sie hierzu.
Welche Leistungen sind Kassenleistungen?
Unsere Kassenleistungen
- Krankengymnastik
- Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis nach Bobath
- Manuelle Therapie
- Heißluft / Eistherapie
- Manuelle Lymphdrainage
Zusätzliche Leistungen:
- Massage
- Kinesio-Tape
- Yoga
Was sollte ich zum ersten Termin mitbringen?
Bitte bringen sie zum ersten Termin ihre Verordnung, evtl. vorhandene Berichte von Ärzten und Untersuchungsergebnisse sowie ein Handtuch mit. Tragen sie zur Therapie bequeme Kleidung für optimale Bewegungsfreiheit.
Kommen Sie am besten 10 Minuten früher zum Termin, damit wir genügend Zeit haben um administrative Dinge zu erledigen.
Welche Kosten fallen für die Behandlung an?
Für gesetzlich Versicherte fallen bei der Physiotherapie Zuzahlungen an, die sich aus 10% der Behandlungskosten sowie einer Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung zusammensetzen.
Privatversicherte erhalten zum ersten Termin einen Behandlungsvertrag mit einer Übersicht unserer aktuellen Honorarkosten der verordneten Behandlung. Hierbei wird eingewilligt die erbrachte Leistung unabhängig der Erstattung der privaten Krankenversicherung zu zahlen. Wir können nicht ersehen bis zu welcher Höhe die private Krankenversicherung die Kosten der Therapie übernimmt, daher bitten wir sie vorab einen Überblick über die Sätze ihrer Krankenkasse zu verschaffen damit sie auf einen möglichen Eigenanteil vorbereitet sind.
Werden auch Hausbesuche angeboten?
Ja, im Umkreis unserer Praxis.
Terminvergabe
Wie sind die Öffnungszeiten?
Nach Vereinbarung.
Wie lange habe ich Zeit, um mit meinem Rezept zu beginnen?
Ein Rezept muss gemäß Heilmittelverordnung meist innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. Machen Sie am besten gleich einen Termin
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Wann wird eine Ausfallgebühr fällig?
Damit Ihre Therapie wie geplant verlaufen kann, ist es grundsätzlich wichtig, dass Sie Ihre vereinbarten Termine einhalten.
Spontane Absagen sind bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei. Bei späterer Absagen oder Nichterscheinen zum Termin stellen wir Ihnen den ausgefallenen Termin in Rechnung.
Einen Termin absagen oder verschieben können Sie bequem telefonisch, per E-Mail oder persönlich tun. Sollte es am Wochenende erforderlich sein, können Sie die Absage auch auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen.
Eine Ausfallgebühr wird also fällig, wenn Sie ohne rechtzeitige Terminabsage nicht in der Praxis erscheinen und sich die Terminlücke nicht kurzfristig durch einen Ersatz schließen lässt.
Geregelt ist dies im BGB unter Annahmeverzug: § 615


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